Vorkasse – Ein Schritt in Richtung PKV

Rösler möchte mit Einführung des Kostenerstattungsprinzips eine weitere Annäherung an das Modell der privaten Krankenversicherung erreichen. Der GKV-Spitzenverband sowie die CSU wehren sich dagegen. Kritik kommt in dieser Debatte auch vom Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), der eine irreführende Begriffsbenutzung beklagt.

Das Kostenerstattungsprinzip dürfe auf gar keinen Fall das Sachleistungsprinzip ersetzen, forderte Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband gegenüber der „ÄrzteZeitung“. Schlimmsten- falls führe das bei ärmeren Menschen zu der Frage, ob sie sich einen Arzt im Krankheitsfall überhaupt leisten könnten. Sachleistungsprinzip und Solidarsystem gehörten zusammen, heißt es aus Sicht der gesetzlichen Kassen. Denn solange eine Kasseninstanz über die Abrechnungen wacht, seien Patienten vor unnötigen, willkürlichen oder ungerechtfertigten Behandlungen und Kosten geschützt.

Die privaten Krankenversicherer haben seit einigen Jahren das Problem, dass Ärzte immer häufiger zahlreiche zusätzliche Untersuchungen bei Privatpatienten durchführen und abrechnen, um den Verlust bei Kassenpatienten durch GKV-Leistungseinschränkungen auszugleichen.

Auch der amtierende Unions-Fraktionsvize des deutschen Bundestages, Johannes Singhammer von der CSU, kritisierte Röslers Reformpläne, da sie einerseits einen weiteren Schritt der GKV in Richtung private Krankenversicherung bedeuten und andererseits eine Verunsicherung bei den Versicherten verursachen. Seiner Ansicht nach wäre die Einführung von Patientenquittungen eine effizientere Maßnahme, um das Kostenbewusstsein der Versicherten zu fördern. Die Kostenerstattung müsse eine freiwillige Entscheidung bleiben.

Dass die „Vorkasse“ eine Ausnahme bleibt, hatte der Bundesgesundheitsminister bereits vergangene Woche bekräftigt. Er wolle hauptsächlich mehr Attraktivität in das System bringen und die Nachteile, die Versicherte bislang in kauf nehmen müssen, ausmerzen. Dazu gehören die dreijährige Bindungsfrist an den Wahltarif „Kostenerstattungsprinzip“ sowie ein zehnprozentiger Restanteil der Arztrechnungen, den Patienten selbst übernehmen müssen.

Indes mahnte der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen an, Kostenerstattung nicht synonym mit „Vorkasse“ zu verwenden. Vorkasse bedeutet, dass eine ärztliche Leistung bezahlt werden muss, bevor sie in Anspruch genommen wird. Beim Prinzip der Kostenerstattung erhält der Patient eine detaillierte Rechnung, die er bei seiner Krankenkasse einreicht, den Betrag überwiesen bekommt und dann erst den Arzt bezahlt.

Jedoch bestünde die Möglichkeit, so der Verband, dieses Prinzip auch sozial gerecht auszugestalten. Einkommensschwächere Menschen müssten, wenn das Prinzip doch verbindlich eingeführt wird, nicht erst im Portemonnaie nachsehen, ob sie sich eine ärztliche Behandlung leisten könnten.

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